FAQ – Häufige Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Am Anreisetag stehen Ihnen die gebuchten Räumlichkeiten üblicherweise ab 16.00 Uhr zur Verfügung, meist sind diese aber schon vorher bezugsbereit. In seltenen Fällen, bei gleichzeitiger Abreise vieler Gäste, kann sich die Bereitstellung Ihrer Wohnung jedoch verzögern, wofür wir um Ihr Verständnis bitten.
Am Abreisetag bitten wir, die Zimmer bis 10.00 Uhr freizugeben.
Wir bieten in unseren Gaststuben Frühstück, Halbpension und Essen à la carte an. Wenn Sie sich selbst versorgen möchten können Sie am Abend Brötchen bestellen, welche Sie ab 8.00 Uhr an der Rezeption abholen können.
Frühstück bieten wir von 8.00 bis 10.00 Uhr an. Falls Sie früher frühstücken möchten, melden Sie das bitte an.
Warme Küche es täglich ab 17.00 bis 20.00 Uhr.
Zum Abendessen bitten wir, einen Tisch zu reservieren.
Sie können Ihre Rechnung vor Ort in bar oder mit EC/MAESTRO-Karte bezahlen.
In den Gaststuben, im öffentlichen Bereich und in den meisten Zimmern besteht ein kostenloser WLAN-Zugang.
Hunde sind bei uns erlaubt, für den Aufenthalt berechnen wir € 7.- pro Nacht.
Die Sauna können Sie mit Wertmarken, welche Sie bei uns erhalten, selber aufheizen.
Wenn Sie grillen möchten, stellen wir Ihnen den Rost für den Grill gerne zur Verfügung.
Allgemeine Buchungsbedingungen
Es gelten die allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe / DEHOGA
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission – https://ec.europa.eu/consumers/odr/